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E-Rechnung nachrüsten – Ihr System bleibt, wie es ist

Ihre Warenwirtschaft, Branchensoftware oder Individuallösung erzeugt kein XRechnung- oder ZUGFeRD-Format? Wir rüsten die E-Rechnung direkt im Bestandssystem nach: ohne Systemwechsel und ohne Umstellung Ihrer Abläufe. Ab dem 1.1.2027 wird die Ausstellung für viele Unternehmen Pflicht, ab dem 1.1.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze.

Was nachgerüstet wird

Wir bringen die E-Rechnung dorthin, wo Ihre Rechnungen heute schon entstehen: XRechnung und ZUGFeRD werden direkt aus Ihrem System heraus erzeugt, eingehende E-Rechnungen werden verarbeitet. Jede Rechnung wird gegen die offiziellen Prüfregeln der Norm EN 16931 validiert, bevor sie das Haus verlässt.

Dazu gehören die GoBD-konforme Archivierung und die Übergabe an DATEV bzw. Ihre Steuerberatung. Technisch setzen wir wahlweise auf eine Schnittstelle zu einem etablierten Drittanbieter-Dienst oder auf eine Eigenentwicklung, je nachdem, was zu Ihrem System und Ihren Stückzahlen passt.

Die Fristen im Überblick:

Seit 1.1.2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1.1.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
Ab 1.1.2028: Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze.

Welche Systeme sich nachrüsten lassen

Typische Kandidaten sind gewachsene Warenwirtschaftssysteme, Branchensoftware, Individuallösungen und Access-basierte Fakturierung. Die einzige technische Voraussetzung: Ihr System muss die Rechnungsdaten bereitstellen können, etwa über die Datenbank, einen Export oder eine Schnittstelle. Ob Ihr System das hergibt, klären wir im kostenlosen E-Rechnungs-Check.

Und wenn Lexware oder sevdesk für Ihren Betrieb tatsächlich ausreichen, sagen wir Ihnen das offen, denn dann fahren Sie damit günstiger. Die Nachrüstung lohnt sich dort, wo das Bestandssystem bleiben soll, weil zu viele Abläufe daran hängen. Technisch verwandt: unsere Systemintegration und das individuelle CRM/ERP, falls doch ein neues System ansteht.

Zur E-Rechnung in drei Schritten

1

Analyse & E-Rechnungs-Check

Wir sichten Ihr Bestandssystem und die Rechnungsdaten: Wo entstehen Rechnungen, wie kommen wir an die Daten, was fordert die Norm? Sie erhalten einen konkreten Lösungsweg mit Aufwandsrahmen.

2

Umsetzung parallel zum Betrieb

Die Nachrüstung entsteht neben dem Tagesgeschäft: Erzeugung, Empfang, Validierung gegen die offiziellen Prüfregeln und Archivierung werden mit echten Rechnungsdaten getestet, ohne Ihre Abläufe anzuhalten.

3

Umstellung & Betrieb

Umgestellt wird erst, wenn alles nachweislich funktioniert. Danach bleiben wir auf Wunsch zuständig, auch für die kommenden Gesetzesstufen und Formatänderungen.

Kostenloser E-Rechnungs-Check

30–45 Minuten Gespräch über Ihr System und Ihre Rechnungsprozesse. Danach wissen Sie, wie Sie die Fristen einhalten, ohne Ihr System zu wechseln.

  • Einschätzung, wie sich Ihr Bestandssystem nachrüsten lässt
  • Konkreter Lösungsweg mit Aufwandsrahmen: Drittanbieter-Dienst oder Eigenentwicklung
  • Ehrliche Empfehlung, auch wenn sie „Lexware oder sevdesk reicht bei Ihnen" lautet
Jetzt E-Rechnungs-Check anfragen

Nach dem kostenlosen E-Rechnungs-Check erhalten Sie ein klares Angebot: die erste Etappe zum Festpreis, größere Vorhaben in planbaren Etappen mit festem Kostenrahmen. Sie entscheiden nach jeder Etappe, wie es weitergeht.

Beispiel aus der Praxis

Ein typisches Szenario. Details variieren je nach System.

Typisches Szenario

E-Rechnung im gewachsenen Warenwirtschaftssystem

Ausgangslage

Ein Großhändler fakturiert aus einer individuell angepassten Warenwirtschaft, die kein XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erzeugt. Ein Wechsel auf Standardsoftware scheidet aus, denn zu viele Prozesse hängen am System.

Lösung

Nachrüstung per Schnittstelle: Rechnungsdaten werden aus dem Bestandssystem übernommen, als EN-16931-konforme E-Rechnung erzeugt, validiert, GoBD-konform archiviert und an DATEV übergeben.

Ergebnis

Das Unternehmen erfüllt die E-Rechnungspflicht fristgerecht: ohne Systemwechsel und ohne Umstellung der gewohnten Abläufe.

Absolut empfehlenswert! Die Kommunikation läuft unkompliziert und Wünsche werden sehr schnell bei mehr als fairen Preisen umgesetzt. Wir können die Zusammenarbeit sehr empfehlen.
Svenja NeumannTechnical & Sales Development Manager – Deckma Hamburg

Häufige Fragen zur E-Rechnungs-Nachrüstung

Seit dem 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung gilt ab dem 1.1.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1.1.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Wer eine gewachsene Warenwirtschaft oder Individuallösung nutzt, sollte die Nachrüstung rechtzeitig planen.

Ja. Die E-Rechnungs-Funktionen werden parallel zum laufenden Betrieb entwickelt, getestet und gegen die offiziellen Prüfregeln validiert. Die Umstellung erfolgt erst, wenn Erzeugung, Empfang und Archivierung nachweislich funktionieren.

Das hängt von Ihrem System ab und davon, wie sich die Rechnungsdaten bereitstellen lassen; einen Pauschalpreis können wir seriös nicht nennen. Genau deshalb ist der erste Schritt kostenlos: Im E-Rechnungs-Check verschaffen wir uns ein Bild und nennen Ihnen danach einen Festpreis für die erste Etappe. Größere Vorhaben planen wir in Etappen mit festem Kostenrahmen je Etappe. Sie entscheiden nach jeder Etappe, ob es weitergeht; das Budget bleibt jederzeit in Ihrer Hand.

Manchmal ja, und dann sagen wir es offen. Der Umstieg auf ein Standardprodukt bedeutet aber, Prozesse und Datenbestand zu wechseln, und genau das wollen viele Unternehmen mit gewachsener Warenwirtschaft vermeiden. Die Nachrüstung erfüllt die Pflicht, ohne dass sich im Tagesgeschäft etwas ändert. Was in Ihrem Fall wirtschaftlicher ist, klären wir im kostenlosen E-Rechnungs-Check.

Über eine Übergabe-Schnittstelle: Die erzeugten E-Rechnungen und die zugehörigen Buchungsdaten werden automatisch für DATEV bereitgestellt oder in dem Format übergeben, das Ihre Steuerberatung nutzt. Das manuelle Zusammensuchen von Belegen am Monatsende entfällt. Wie die Übergabe bei Ihnen heute läuft und künftig laufen soll, nehmen wir im E-Rechnungs-Check mit auf.

Ja. Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir richten den Empfang so ein, dass eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien automatisch ausgelesen, geprüft und lesbar dargestellt werden, auf Wunsch mit Übergabe an Ihr Bestandssystem oder Ihre Buchhaltung. Die GoBD-konforme Ablage der Eingangsrechnungen gehört ebenfalls dazu.

E-Rechnungs-Check anfragen

Erzählen Sie uns kurz, wie Sie heute arbeiten und wo es klemmt. Wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.

SDS Innovations UG

Ihr Partner für die E-Rechnungs-Nachrüstung in Warenwirtschaft, Branchensoftware und Individuallösungen: aus Hamburg, für Unternehmen deutschlandweit.

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